Häufig gestelle Fragen

Muss ich meine Mitarbeiter unterweisen und wie oft? 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 10, 12, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) DGUV 205-023 und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) ASR A2.2 fordern eine regelmäßige bzw. jährliche Unterweisung der Mitarbeiter. Sogar vor jedem Beschäftigungsverhältnis 

Wie oft muss ich meine Brandschutzhelfer schulen? 

Die DGUV 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle 3-5 Jahre. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist die Ausbildung in kürzeren Abständen zu wiederholen. Erfahrungsgemäß hat sich ein Intervall von 2 Jahren bewährt.

Brauche ich Evakuierungshelfer? 

Durch die Aufgaben während eines Schadensereignis sind Brandschutzhelfer schon stark an Ihre Aufgabe gebunden. Deshalb sollte man die Aufgaben voneinder trennen. So können Sie gewährleisten das für beide Abschnitte genug Personal vorhanden ist. 

Adresse

Von-Immelhausen-Straße 58, 41515 Grevenbroich

 

 

Kontakt

Telefon: 01736584235

E-mail: info@brandschutzseminare-edelbluth.de

Bürozeiten

Montag Freitag
8:00 Uhr 18:00 Uhr

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