Unsere AGB´s
Allgemeine Geschäftbedingungen von Brandschutzseminare Edelbluth
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über Dienstleistungen in Form von Brandschutzhelferausbildungen, Brandschutzunterweisungen, Feuerlöschtraining, Evakuierungshelferausbildung, Begleiten von Evakuierungsübungen („Dienstleistung“). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung der Dienstleistung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung oder Rücktritt), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften für Dienstverträge, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) An das von uns an den Kunden zugeleitet Angebot (sog. Anmeldebogen) halten wir uns vier Wochen gebunden.
(2) Der Kunde kann unser Angebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei ihm annehmen. Die Annahme ist schriftlich auf dem Anmeldebogen zu erklären.
(3) Die Veranstaltung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von fünf voraus, d.h., dass der Kunde mindestens fünf Teilnehmer anmelden muss. Sollte im Einzelfall ein Vertragsschluss mit dem Kunden für eine Veranstaltung mit weniger als fünf Teilnehmern zustande kommen, gelten gleichwohl die Preise für eine Veranstaltung für fünf Teilnehmer gemäß nachfolgendem § 3. Die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung darf fünfzehn Teilnehmer nicht überschreiten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht die Voraussetzungen der Steuerfreiheit gemäß § 19 UstG vorliegen.
(2) Wir reisen von unserem Sitz (Von-Immelhausen-Str. 58, 41515 Grevenbroich) mit dem PKW zum Veranstaltungsort. Zzgl. zu der in Abs. (1) vereinbarten Vergütung berechnen wir für die An- und Abfahrt eine Pauschale i.H.v. € 0,65 pro gefahrenen Kilometer ab dem 71. Kilometer. Bei einer Entfernung von mindestens 200 Kilometer von unserem Sitz (Von-Immelhausen-Str. 58, 41515 Grevenbroich) zum Veranstaltungsort berechnen wir zudem eine Übernachtungspauschale in Höhe von € 150,00 pro Nacht. Die Pauschalen gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht die Voraussetzungen der Steuerfreiheit gemäß § 19 UstG vorliegen.
(3) Die Zahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Erbringung der Dienstleistung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Dienstleistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 4 Leistungsumfang
Unsere Leistungen bestehen aus Konzeption, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der jeweiligen Dienstleistung und – soweit vereinbart – der Bereitstellung der Seminarunterlagen. Des Weiteren ist die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung eingeschlossen.
Eine Brandschutzhelferausbildung dauert ca. 4 -5 Stunden (inklusive Feuerlöschtraining von ca. 2 Stunden). Eine Brandschutzunterweisung dauert ca. 2 Stunden. Eine Räumungsübung dauert ca. 1 Stunde. Eine Ausbildung zum Evakuierungshelfer dauert ca. 3 Stunden.
§ 5 Rücktritt des Kunden / Ersatzteilnehmer
(1) Absagen der Veranstaltung durch den Kunden sind bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Absage zwischen 13 Tagen und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Vergütung – mit Ausnahme der Reise- und Übernachtungskosten gemäß § 3 (2) dieser AGB – zu entrichten. Bei einer Absage zwischen 6 Tagen und 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 75% der Vergütung – mit Ausnahme der Reise- und Übernachtungskosten gemäß § 3 (2) dieser AGB – zu entrichten. Bei einer Absage ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Vergütung – mit Ausnahme der Reise- und Übernachtungskosten gemäß § 3 (2) dieser AGB – zu entrichten. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden / Aufwand entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden / Aufwand entstanden ist.
(2) Der Kunde kann bis vor Beginn der Veranstaltung auch Ersatzteilnehmer anmelden. Sollte der Kunde einzelne Teilnehmer bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Ersatzteilnehmern abmelden, ist die volle Vergütung zu entrichten.
§ 6 Absage von Veranstaltungen und notwendige Programmänderungen durch uns
(1) Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder höherer Gewalt, insbesondere bei Unwetter während des praktischen „Feuerlöschtrainings“, abgesagt werden. In Fällen einer Absage aus wichtigem Grund werden wir den Kunden so rechtzeitig wie möglich informieren. Vor einer Absage werden wir aber mit dem Kunden versuchen, eine Einigung über eine Verschiebung der Veranstaltung zu erzielen. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden, erstatten wir dem Kunden umgehend eine etwaig bereits geleistete Vergütung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns.
(2) Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
§ 7 Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir den Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung aus.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt für die Veranstaltung geeignete Räumlichkeiten bereit. Die Räumlichkeit muss eine Steckdose (230V) enthalten. Beamer und Leinwand werden von dem Kunden bereitgehalten. Sollte der Kunde den Beamer und/oder die Leinwand nicht zur Verfügung stellen können, weist er uns hierauf rechtzeitig hin. Sodann werden wir den Beamer und/oder die Leinwand entsprechend unserer aktuellen Preisliste kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Der Kunde wird uns die notwendigen Teilnehmerdaten mitteilen. Eine Verpflegung der Teilnehmer erfolgt durch uns nicht.
(2) Für das praktische „Feuerlöschtraining“ stellt der Kunde eine Fläche von mindestens zwei PKW-Stellplätzen (ca. 25 m²) zur Verfügung. Der Untergrund muss asphaltiert, gepflastert, betoniert o.ä. sein. Die Fläche darf nicht überdacht und/oder pflanzlich überwachsen sein. Der öffentliche Raum darf für das Feuerlöschtraining nicht genutzt werden. Die Übungsfläche muss sich daher auf einem Privatgrundstück am Veranstaltungsort befinden. Die Übungsfläche muss über einen Strom- und Wasseranschluss verfügen. Zusätzlich stellt der Kunde einen Stellplatz für unseren Anhänger an der Übungsfläche zur Verfügung (ca. 12,5 m²).
(3) Dem Referenten ist ein Parkplatz am Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Sollte ein Parkplatz am Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stehen, ist dem Referenten ein Parkplatz an der Übungsfläche zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass der Referent Zugang zum Veranstaltungsort und zu der Übungsfläche erhält.
(5) Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, behalten wir uns es vor, eine Aufwandsentschädigung von € 250 zu berechnen. Sollte es zu keinem Nachholtermin kommen, berechnen wir die Vergütung gemäß des Angebotes nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
§ 10 Datenschutz
Wir kommen unserer gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach. Wir geben personenbezogene Daten nicht an andere Unternehmen weiter.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Grevenbroich. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
